Rechtsanwalt|KATI 
RECHT HABEN - RECHT BEKOMMEN.
WIR SORGEN DAFÜR.

Honorar

Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit.

Im Einzelfall treffe ich jedoch auch individuelle Gebührenvereinbarungen.

Als Ihr verlässlicher Ansprechpartner lege ich großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Abrechnung meiner Tätigkeit. 

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie mich mit der Einholung einer Deckungszusage beauftragen. Im Falle einer Deckungszusage würde Ihre Rechtsschutzversicherung meine Kosten abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung tragen.

Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe

Für ein gerichtliches Verfahren kann Ihnen Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskosten gewährt werden (gegebenenfalls gegen Ratenzahlung). In diesem Fall werden Sie von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten des eigenen Anwalts und der Auslagen von Zeugen und Sachverständigen befreit. Das Gericht kann bis zu vier Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung überprüfen, ob sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und Sie deshalb die verauslagten Kosten zu erstatten haben. 

Lassen Sie unter Eingabe Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse berechnen, ob für Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe infrage kommt.

Hier können sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten und Kostenrisiken nach dem RVG machen.

Wenn Sie weitere Informationen zu den voraussichtlichen Kosten wünschen, so können Sie sich gerne an mich wenden.

 


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